30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 101112
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.3 BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 101112
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.3 BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 101112
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.3 BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 101112
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.3 BKat
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere." (TBNR 101112) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.