20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 101036
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten." (TBNR 101036) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.